Krankenversicherungspflicht
Krankenversicherungspflicht
Der Krankenversicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen alle
Angestellte oder Arbeiter, die unter der aktuellen Pflichtgrenze liegen. Aber auch solche,
die bereits den Höchstsatz der Kasse zahlen, aber noch nicht 3 Jahre über der Pflicht-
grenze liegen. Ebenfalls Arbeitslose, Studenten, Landwirte, unter Umständen Künstler
bzw. künstlerische Berufe, oder unter bestimmten Voraussetzungen Rentner.
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